
Ab kommenden Herbst können österreichische Universitäten für ein Einheben der Studiengebühren belohnt werden. Die Pläne des Wissenschaftsministeriums stoßen allerdings auf große Kritik.
Laut dem österreichischen Wissenschaftsministerium soll mit der Leistungsvereinbarungsperiode 2013-2015 die Uni-Finanzierung verbessert und ein 450 Mio. Euro schwerer Strukturfonds eingerichtet werden. Hierbei sind 67 Mio. Euro als Bonusbetrag für eingenommene Drittmittel besetzt. Darunter fallen nicht nur Gelder aus Wirtschaft, Bundesländern/Gemeinden oder Wissenschaftsfonds FWF, auch Gelder von Privaten sind hier im Visier.
Der mit 450 Mio. Euro dotierte Strukturfonds soll das formelgebundene Budget ersetzen. Bisher wurden 20 Prozent des Gesamtbudgets der Unis nach Indikatoren wie Veränderungen der Anzahl der prüfungsaktiven Studenten und der Studienabschlüsse oder der Einnahmen aus Forschungsprojekten vergeben. Künftig sollen lediglich drei Kriterien betrachtet werden: Die Steigerung der Zahl prüfungsaktiver Studenten und Absolventen, Kooperationen und das Einwerben von Drittmitteln.
Die Universitätskonferenz (uniko) äußert sich kritisch zu den Plänen des Wissenschaftsministeriums. Heinrich Schmidinger, uniko Präsident, hält diese Veränderung nicht nur für politisch äußerst unsensibel, sondern auch für sehr fragwürdig. Er betont, dass Studiengebühren nicht in derselben Kategorie zu verbuchen seien, wie Drittmittel aus der Wirtschaft oder vom Wissenschaftsfonds FWF, da diese eine andere Funktion und Zielsetzung aufweisen und damit auch eine vollkommen andere Leistung haben.
Zudem spricht Schmidinger von einem klaren Widerspruch: Der Studiengebühren-Bonus orientiert sich an Langzeitstudenten. Jedoch sollen diese in derselben Leistungsvereinbarung vermieden werden.
Eine Vielzahl der Universitäten will ab dem Wintersemester 2012/2013 eigenständig die Studiengebühren nach den bisherigen Regelungen in den Satzungen verankern. So würden für 85 Prozent der Studenten gewisse Ausnahmeregelungen gelten. Langzeitstudenten und Bürger aus Drittstaaten müssten hingegen 363,36 Euro zahlen. Als „Drittmittelmänner und Drittmittelfrauen“ wolle man diese aber nicht sehen, so Schmidinger. Fraglich bleibt auch, was mit den „Belohnungen“ passieren würde, wenn ein autonomes Einheben von Studiengebühren vom Verfassungsgericht für unrechtmäßig erklärt werden würde.