
Die Medizin-Uni Wien kommt nicht zur Ruhe. Obwohl sich 2011 mehr Frauen als Männer beworben hatten, wurden nur 43 Prozent der Frauen zugelassen. Prompt wurde das Zulassungsverfahren für 2012 dergestalt geändert, dass Frauen grundsätzlich besser bewertet wurden als Männer. Jetzt erhielten 56 Prozent der Frauen die Zulassung. Das als genderspezifische Auswertung durchgezogene Verfahren sollte die Vermutung ausgleichen, dass Jungen und Mädchen in der Schule ungleich beurteilt werden.
Dies wollen abgewiesene männliche Bewerber nicht akzeptieren. Sie halten es nicht für richtig, dass sie trotz besserer Leistungen keinen Studienplatz erhalten. Einer dieser Benachteiligten bringt es in der „Zeit“ auf den Punkt: „Nur weil ich ein X-Chromosom zu wenig habe, darf ich nicht Medizin studieren.“ Unterstützung erhalten die abgewiesenen Bewerber von der Hochschülerschaft, die die geänderte Auswahlmethode als rechtswidrig ansieht.
Ob die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Erfolg haben wird, darüber sind die Experten unterschiedlicher Ansicht. Einerseits sei es bedenklich, Männer und Frauen unterschiedlich zu bewerten. Später im Beruf müssten beide ja auch die gleiche Leistung bringen; da könne es keinen Frauenbonus geben. Auch die Medizin-Uni Wien sieht sich rechtlich abgesichert.
Auf der anderen Seite stehen die Juristen, die eine gewisse Berücksichtigung von Benachteiligungen bei einem Auswahlverfahren als berechtigt und von der Verfassung gedeckt ansehen. Schließlich gebe es in der Verfassung eine Ermächtigung, um benachteiligte Gruppen, also auch Frauen, aktiv zu fördern. Dieser Spielraum dürfe genutzt werden.
Möglicherweise läuft die Klage aber aus anderen Gründen ins Leere. Denn ganz wohl ist den Medizin-Unis nicht bei den derzeitigen Auswahlverfahren. Deshalb soll im nächsten Jahr ein neues gemeinsames Auswahlverfahren angewendet werden. Dieser neue Test soll keinen Bewerber mehr benachteiligen. Falls über die Klage bis dahin nicht entschieden ist – und damit ist bei der derzeitigen Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichts zu rechnen -, dann gilt bereits ein neues Auswahlverfahren, und es nützt den Klagenden nichts, falls sie später recht bekommen.