Studenten Jeder Zehnte zahlt Studiengebühren

Studiengebühren Um abgesichert zu sein, wollen die meisten Universitäten das Geld, welches sie durch die Studiengebühren einnehmen, zunächst zurücklegen. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, können sie das Geld zurückzahlen. Foto: Claudia Hautumm/ pixelio.de ➧

 Studiengebühren werden insbesondere an großen Universitäten in Österreich erhoben, daher wird ab nächsten Wintersemester jeder zehnte Student betroffen sein.

Ab dem Wintersemester 2012/13 wird an den österreichischen Universitäten etwa jeder zehnte Student Studiengebühren zahlen. Zwar haben nur acht der 21 Unis beschlossen, den Betrag von 363,36 Euro pro Semester einzuheben, allerdings zählen dazu vor allem große Standorte. Die Beiträge gelten dabei jedoch nur für Nicht-EU-Bürger sowie Studenten, die die Mindeststudiendauer um mehr als die zwei Toleranzsemester überschritten haben.

Unter anderem die Universität Wien, als mit Abstand größte Uni des Landes, hat in Eigenregie beschlossen den Studienbeitrag zu erheben. Dazu kommen andere große Standorte wie die Uni Graz mit rund 28.000 Studenten, die Uni Innsbruck mit etwa 27.000, die Wiener Wirtschaftsuni mit knapp 26.000 sowie die Uni Linz mit rund 18.000 Inskribierten. Auch die Technische Uni Graz (etwa 12.000 Studenten), die Wiener Uni für Veterinärmedizin (rund 2.000) und das Salzburger Mozarteum (knapp 2.000) lassen die Studenten ab dem kommenden Wintersemester wieder zahlen. Laut Schätzungen der Rektoren werden jeweils rund 15 Prozent der Studenten an den acht Unis gebührenpflichtig sein, so berichtet die Nachrichtenagentur APA. Insgesamt seien das circa 31.000 Studenten beziehungsweise 10,6 Prozent aller Inskribierten. Alleine an der Uni Wien würden rund 13.700 Personen zahlen müssen, die Universität rechne mit Einnahmen von neun Millionen Euro pro Jahr. Die Uni Graz erwarte Jahreseinnahmen von 3,5 Millionen Euro, jene in Innsbruck 2,5 Millionen, die WU 2,2 Millionen, die Uni Linz 1,8 Millionen und die Uni für Veterinärmedizin etwa 220.000 Euro. Zum Mozarteum lagen der APA keine Daten vor.

Die meisten Unis haben jedoch angekündigt, die Einnahmen vorerst zurückzulegen und im Fall einer negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zurückzuzahlen. Dieser hatte zum 1. März die Bestimmungen aus dem Gesetz aufgehoben, die festlegen, wann Studiengebühren gezahlt werden müssen und wann nicht. Laut einem von ÖVP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle in Auftrag gegebenen Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer haben die Unis dadurch die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren einheben wollen. Die SPÖ hatte daraufhin Expertisen vorgelegt, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig einstuften. Aufgrund von Anträgen Betroffener und unterstützt von der Österreichischen HochschülerInnenschaft wird der Verfassungsgerichtshof nun prüfen, ob diese Variante der autonom eingehobenen Studiengebühren rechtmäßig ist.